Nach den Beschlüssen der vergangene Woche gibt es einige Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen und damit auch den Regeln für Sport. Folgendes ist neu und gilt ab Montag dem 8.März:
Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen
Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
Was bedeutet das für die SGW Angebote?